
Ein Parteiverbot der AfD wird seit Jahren diskutiert. Doch bestand bis zuletzt Unklarheit darüber, welche Erfolgsaussichten ein Verfahren in Karlsruhe hätte. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat jetzt ein rund 1500-seitiges AfD-Gutachten veröffentlicht. Es ist die bislang umfangreichste und wissenschaftlich anspruchsvollste Untersuchung der Partei und bietet damit eine neue belastbare Grundlage für die Debatte um ein Verbotsverfahren.
Das Ergebnis ist eindeutig, so die GFF: Die AfD ist von einem rassistischen Weltbild geprägt und arbeitet planmäßig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin.
Das Gutachten stellt fest, dass die AfD politische Gegner*innen strafrechtlich verfolgen will und jetzt schon einschüchtert. Das verletzt das Demokratieprinzip. Das Gutachten identifiziert außerdem vier Gruppen, deren Menschenwürde durch Ziele und Verhalten der Partei verletzt würden, käme sie an die Macht: Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchende sowie trans- und nicht-binäre Personen. Für ein Parteiverbot auch notwendig: Die Partei verfügt nachweislich über das strategische Konzept und die Mittel, um ihre Ziele potenziell umzusetzen.
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Das AfD-Gutachten ist ein Mammutwerk: Mit acht Expert*innen für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus und Datenanalyse hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte über 13 Monate mehr als 3 Millionen Texteinheiten gesammelt, analysiert und juristisch bewertet. Dabei wurden ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen herangezogen und die restriktiven Maßstäbe angelegt, die das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Verbotsverfahren angewendet hat. Zwei unabhängige Zweitgutachter*innen, die renommierten Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers (HU Berlin) und Prof. Dr. Sophie Schönberger (FU Berlin) bestätigten die strengen wissenschaftlichen Standards und die Ergebnisoffenheit.
Valentina Chiofalo, Volljuristin im Projekt AfD-Gutachten bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, wird das Gutachten im Rahmen unserer Veranstaltung am 10. Juli 2026 im Schlachthof Wiesbaden vorstellen.
Valentina Chiofalo ist als Volljuristin tätig. Sie studierte in Berlin Rechtswissenschaft, absolvierte dort auch das Referendariat, und ist Doktorandin an der Freien Universität Berlin. Sie ist Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht im Deutschen Juristinnenbund (djb).